Am Leuchtturm, 24960 Glücksburg-Schausende

Clubhausordnung

Stand 01.03.2008

Für Mitglieder, Gäste und Besucher

Das Clubhaus wurde für alle Mitglieder als Versammlungsort und Kommunikationszentrum eingerichtet, in dem sich jeder wohl fühlen und zu seinem Recht kommen soll. Ein harmonisches Zusammenleben erfordert jedoch von jedem Einzelnen ein gewisses Maß an Rücksichtnahme und Höflichkeit dem anderen gegenüber. Deshalb bitten wir Euch, insbesondere die nachstehenden Regeln zu beachten und einzuhalten:

  1. Das Clubhaus steht grundsätzlich jedem Clubmitglied jederzeit offen, mit Ausnahme der Büroräume, der für die Pächterin vorgesehenen Räumlichkeiten und bei geschlossenen Gesellschaften.
  2. Jedes erwachsene Mitglied erhält auf Anforderung gegen Entgelt einen Clubhausschlüssel. Außer bei größeren Festen oder Clubhausveranstaltungen werden die Innentoiletten im Winter zu Teil geschlossen. Die Duschräume sind nur während der Saison geöffnet.
  3. Für jugendliche Mitglieder steht, angegliedert an den Versammlungsraum, ein Jugendraum zur Verfügung, der abgesehen von größeren Feiern oder Versammlungen ausschließlich von Jugendlichen benutzt werden darf.
  4. Im Clubhaus ist eine Gastronomie eingerichtet. Die zwischen der Pächterin und dem CN vereinbarten Öffnungszeiten sowie die angebotenen Speisen und Getränke sind im Aushangkasten bekannt gegeben.
  5. Beim Verlassen des Versammlungsraumes oder anderer Räume sind alle Türen,
    Fenster und Schiebetüren zu schließen und das Licht zu löschen.
  6. Hunde haben Zugang zum Clubhaus, müssen aber an der Leine kurz geführt werden.
  7. Die Clubräume stehen auch für private Feiern von Mitgliedern zur Verfügung. Erforderlich ist, dass das betreffende Mitglied früh genug eine Abstimmung mit der Pächterin über Termin, Dauer und Umfang der privaten Feierlichkeit herbeiführt. Die gesetzlich vorgeschriebene Regelung hinsichtlich der Lautstärke von Musik ist dabei einzuhalten.
  8. Das Hausrecht steht dem Vorstand zu. Soweit der Gastronomiebetrieb betroffen ist,
    wird es widerruflich der Pächterin übertragen. Bei Ausübung des Hausrechtes gegenüber einem Mitglied ist vorher die Zustimmung eines Vorstandsmitgliedes oder
    eines vom Vorstand Beauftragten einzuholen, falls dies im Einzelfall möglich ist.
  9. In allen Räumen des Clubhauses und des Verwaltungsgebäudes gilt Rauchverbot.
    Die Clubmitglieder und deren Gäste sind aufgefordert, diese Clubhausordnung zu beachten.

Bei Nichteinhaltung dieser Ordnung wird darin ein Verstoß gegen die Satzung und das Zusammenleben im CLUB NAUTIC im Sinne des § 11 Absatz 2 der Satzung gesehen.