Masten- und Optilagerung
Stand 01.03.2008
- Die Benutzung des Masten-/Optilagers ist Pflicht.
- Es wird eine Benutzungsgebühr erhoben Gebührenordnung (PDF Dokument, ca. 25 KB, Stand 24.05.2016)
- Die Plätze (Lagerebenen) werden fest zugewiesen. Dazu ist eine formlose Anmeldung beim Hafenmeister erforderlich. Eine Benutzerliste hängt aus.
- Salinge, Wanten und Stage müssen entfernt werden oder, falls nicht möglich, so beigebänselt werden, dass andere Masten nicht beschädigt werden können und deren Lagerung nicht behindert wird.
- Die Masten, loses Zubehör und Optis sind mit dem Namen des Eigners und des Bootes dauerhaft zu kennzeichnen.
- Die Benutzer einer Lagerebene sollten diese in seglerischer Kameradschaft und gegenseitiger Mithilfe beschicken.
- Nur derjenige wird von der Nutzungspflicht des Mastenlagers entbunden, der seinen Mast auf seinem Boot lagert. Dabei dürfen die Überhänge 1,00 m nicht überschreiten.
- Wenn das Masten-/Optilager voll belegt ist, teilt der Hafenmeister weitere Lagerplätze zu. Das „wilde“ Lagern von Masten ist verboten.
- Die Lagerung erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Eigner ist für Antennen, Lampen und ähnliches selbst verantwortlich. Der Club Nautic e.V. übernimmt keine Haftung.
- Das Masten- / Optilager ist kein Aufbewahrungsort oder Lagerplatz für Gerümpel oder Schrott. Der Hafenmeister ist berechtigt nicht gekennzeichnete Gegenstände zu entfernen und, gegebenenfalls gegen Kostenberechnung zu entsorgen.